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Bei jedem Fachwettbewerb gibt es Regeln

 

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Artikel 1

Teilnahmeberechtigt ist jeder Rinder und Schweineschlächter, Traiteur und Koch oder Hobbykoch.
Jeder Teilnehmer hat ehrenwörtlich zu erklären, dass er das einge­sandte Erzeugnis selbst herge­stellt hat. 

Artikel 2

Teilnahme ist möglich mit folgenden Produkten:  

  1. Schneidfähige konservierten Wurstsorten, aus rohem Material, die auch roh gegessen werden können

  2. Streichfähige  konservierten Wurstsorten, aus rohem Material, die auch roh gegessen werden können

  3. Konservierte Schinkensorte geräuchert oder getrocknet.

  4. Gekochter/gebacken Schinken und Produkte aus andere Fleischstücke,  von Rind, Schwein oder Kalb.

  5. Paté, Pasteten, Terrinen

  6. Leberwurstsorten, Leberpasteten

  7. Brühwurstsorten und Fleischpasteten

  8. Bratwurst gebrüht

     

    Die Produkte dürfen eigens für den Fach­wett­bewerb hergestellt werden. Es ist nicht erforderlich, sie der gewöhnlichen Erzeugung zu entnehmen, aber sie haben den im Herkunftsland geltenden Anforderungen zu genügen. Die Zahl der einzusendenden Erzeugnisse unter­liegt keiner Be­schränkung.

Artikel 3:

Unter konservierte Wurst­sorten werden Wurstsor­ten verstanden aus rohem Ma­terial, die auch roh ge­gessen werden können. Diese konservierten Sor­ten werden unterteilt in schneidfähige und streichfähige Wurst­sorten. Unter konservierte Schinkensorte werden alle gesalzenen und getrockneten Sorten, geräuchert und ungeräuchert verstanden.

Artikel 4

Die Teilnehmer am Wettkampf sollen das Anmeldeformular einschicken oder am Internet anmelden

Artikel 5

Die Anmeldegebühren betragen 50 Euro, pro einzusendendes Erzeugnis. Teilnehmer der mit mehr als 10 Produkte teilnehmen zahlen 48 Euro. Das Formular ist mit deutlichen Blockbuch­staben auszufül­len, damit Fehler bei der Ausstel­lung eines Diploms vermieden werden. Nach Eingang der Anmeldung bekommt der Teil­nehmer nähere Weisungen, sowie Etiket­te, die den Wurst­sorten angehängt werden müssen.

Artikel 6
Von eine Produkt unter 700 g, müssen zwei Stück eingeschickt werden. Die rohen Schin­ken müssen in ihrer Ganzheit eingesandt werden. Falls Sie wünschen die Schinken zurück­zubekommen, notie­ren Sie das bitte auf dem Anmeldeformular. Die Erzeugnisse dürfen nicht unter dem Firmen­namen, son­dern nur unter dem persönlichen Namen des Herstellers eingesandt werden und dürfen nicht ange­schnitten sein. Versandkosten und Zollkosten gehen zu lasten des Teilnehmer.

Artikel 7

Die Erzeugnisse werden von Spezialisten und von Preis­richtern geprüft. Das Preisge­richt besteht aus mindestens 5 Preisrich­ter. Nach beendetem Wettbewerb erhält jeder Teilnehmer vom Preisge­richt eine schriftliche Beurteilung seiner Erzeugnisse. Um spezi­fis­chen Landeser­zeugnis­sen gerecht zu werden, wird wann möglich die Prüfung von einem internationalen Preisge­richt vorgenommen.

Artikel 8

Wenn ein Teilnehmer in Betracht kommt für einen Pokal, wird ihm auch eine prächtigen Urkunde überreicht mit sein individuell Resultat von unserem Grand-Bailli. In einem solchen Fall verfallen für den Pokal-Gewinner die Diplome und Medailles aber können Sie die extra Bestellen via e-mail

Artikel 9

Um in die Ausscheidung zu kommen für den höchsten internationalen Pokal, muss man mindestens 2 verschiedene Produkten einsenden in 5 verschiedene Kategorien. Derjenige der die höchste Durchschnittnote hat in diesen Kategorien wird der internationale Sieger.

Artikel 10

Die zuerkannten Preise sind ein Jahr gültig. Gegen die Entscheidung des Preisgerichtes kann kein Einspruch erho­ben werden. Was in der Wettbewerbsordnung nicht vorgesehen ist, werde von Grand Baillie du Confrérie beurteilt. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Artikel 11

Die Preisverteilung findet im Rahmen eines festlichen Abends statt. Jeder Preisträger sollte an diesem Abend persönlich anwesend sein um seinen Preis in Empfang zu nehmen, oder sich von einem dritten vertreten lassen. Pokale werden nicht zugesandt, aber stehen ein Jahr lang nach dem Wettbewerb zur Verfügung der Gewinner.
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